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Zukunft auf
Augenhöhe

 
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Liebe Leserin, lieber Leser

die 2008 auch in der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung bietet viele Chancen und Herausforderungen. Mit dieser Internetseite wollen wir informieren, die Diskussion anregen und an einigen Beispielen zeigen, was wir unternehmen, um die Lebenssituation für sehbehinderte und blinde Menschen zu verbessern.
Als Einrichtung, die maßgeblich von der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe getragen wird, steht dabei nicht der Gedanke von Barmherzigkeit oder Mitleid im Vordergrund, sondern das Bemühen um eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen auf Augenhöhe.

Denn eine „Zukunft auf Augenhöhe” für blinde und sehbehinderte Menschen jeden Alters ist eine der zentralen Ziele der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V. (blista) in Marburg. Seit ihrer Gründung während des Ersten Weltkrieges 1916 hat sie sich zu einem der weltweit führenden Bildungs-, Rehabilitations- und Medienzentren für sehbehinderte und blinde Menschen entwickelt. Unter einem Dach beherbergt sie die Carl-Strehl-Schule, das einzige grundständige Gymnasium für Blinde und Sehbehinderte in Deutschland, ein Internat, in dem die Schülerinnen und Schüler in familiären Wohngruppen leben und die Rehabilitationseinrichtung RES mit ihren vielfältigen Fachdiensten.

Mit ihrer Deutschen-Blindenbibliothek und ihrer Braille-Druckerei leistet sie einen wesentlichen Beitrag, blinden Menschen durch die Produktion und Ausleihe von Büchern und Zeitschriften in Punktschrift und auf Tonträgern den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.

Die Beratung und Schulung im Umgang mit elektronischen Hilfsmitteln, die Ausbildung von Rehabilitationslehrern, die Frühförderung bis zum Schuleintritt, die Betreuung blinder und sehbehinderter Kinder an Regelschulen oder die Ausbildung zu IT-Fachleuten sind weitere Beispiele für das vielfältige Angebot. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit und für blinde und sehbehinderte Menschen hat sie verschiedene Informationsdienste für Betroffene, Angehörige und Fachleute aufgebaut. Ihr breites Spektrum an Fortbildungen wird sowohl national als auch international intensiv genutzt.

Nachdem nun die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 den Text der Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt und der deutsche Bundestag und Bundesrat dem Ratifikationsgesetz Ende 2008 zugestimmt haben, ist die Konvention seit dem 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich.

Doch was heißt das eigentlich im Alltag, ergeben sich daraus konkrete Rechte für den Einzelnen oder handelt es sich um eine rein politische Willenserklärung? Muss man sich intensiv mit dieser Konvention auseinandersetzen oder wird sie, wie frühere UN-Konventionen, nach dem Motto „Papier ist geduldig”, schnell wieder in der Schublade verschwinden?

Die Diskussion der letzten Monate deutet darauf hin, dass die Konvention eine erheblich stärkere Dynamik entwickelt als von vielen erwartet. An dieser Diskussion wollen wir uns aktiv beteiligen.

Claus Duncker
Direktor der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Auf dieser Seite können Sie die vollständige Resolution der UN im Word- und PDF-Format herunterladen.

Download UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

  • UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Word-Dokument, Dateigröße ca. 230 KB)
  • UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (PDF-Dokument, Dateigröße ca. 140 KB)

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen unter info@zukunft-auf-augenhoehe.de gerne zur Verfügung.

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